KNAUF Hausverwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung (auch: WEG-Verwaltung) bezeichnet im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Aufgabe des Verwalters, nämlich die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
(§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).
Haben Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durch einfachen Mehrheitsbeschluss einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum bestimmt, so ist WEG-Verwaltung die anspruchsvolle Aufgabe, eine Interessengemeinschaft aus vielen Eigentümern mit unterschiedlicher Herkunft und Motivation, zu begleiten, zu moderieren, Beschlüsse vorzubereiten und im Anschluss umzusetzen.

Verwaltung bedeutet

  • umfassende Betreuung und die weitgehende Entlastung der Eigentümer
  • treuhänderische Wahrnehmung aller Ihrer Interessen als Eigentümer
  • Zustandserfassung des Gebäudes und Erarbeiten von individuellen Handlungsansätzen als Grundlage für Ihre Entscheidungen
  • Regelmäßige und abgestimmte Begehungen zur Erfassung von notwendigen Instandhaltungsarbeiten
  • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen


Werte und Erträge

Immobilien als Kapitalanlage erfordern eine qualifizierte Verwaltung und kontinuierliche Betreuung.
Unser Ziel ist es, Ihre Immobilie renditeorientiert zu bewirtschaften und sämtliche Angelegenheiten rund um Ihre Liegenschaften rechtssicher abzuwickeln.

Leistungen

  • WEG-Verwaltung

Kleingedrucktes